In Berlin fanden zwischen 1949 und 1990 keine Bundestagswahlen statt.
Da Berlin infolge des so genannten Vier-Mächte-Status nicht von der Bundesrepublik aus regiert werden durfte, musste das Abgeordnetenhaus von Berlin Bundesgesetze jeweils durch eine eigene Abstimmung auch in Berlin in Kraft setzen; die Gesetze selbst enthielten eine entsprechende Berlin-Klausel.
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